Ihr Weg zur Rehasportverordnung

Ansprechpartner

Ihr erster Ansprechpartner ist in jedem Fall Ihr behandelnder Arzt, der für Sie den Antrag beim entsprechenden Kostenträger vorbereitet und die Verordnung ausstellt, mit der Sie Ihren gewünschten Rehasportanbieter aufsuchen können.

Ihr Rehasportanbieter

Rehasportanbieter bei uns ist die BSG 185 Halle e.V.. Wenn Sie mit Ihrer Verordnung zu uns kommen tragen wir ihren Rehasportanbieter in die Verordnung ein .

Genehmigung

Ihre ärztliche Verordnung mit dem eingetragenen Rehasportanbieter (oder auch ohne, dann tragen wir das nach) müssen Sie noch von Ihrem Kostenträger (meistens Ihre Krankenkasse) genehmigen lassen, bevor Sie an einem Kurs teilnehmen können.

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